Kompetenzzentrum für Lizenzierung (KfL)
Ein DFG-gefördertes Kooperationsprojekt

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    FAQ für Anbieter

    Was ist das Kompetenzzentrum für Lizenzierung (KfL)?

    Das Kompetenzzentrum für Lizenzierung (KfL) ist eine Serviceeinrichtung, die im Auftrag von Fachinformationsdiensten (FID) Lizenzen für deren Nutzer verhandelt. Das Kompetenzzentrum wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert und von der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, der Bayerischen Staatsbibliothek und der Staatsbibliothek zu Berlin betrieben.

    Was ist ein Fachinformationsdienst (FID)?

    Die Aufgabe eines Fachinformationsdienstes besteht in der qualifizierten Informationsversorgung der jeweiligen wissenschaftlichen Fachcommunity durch die überregionale Bereitstellung und Archivierung relevanter gedruckter und digitaler Medien und Fachinformationen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der jeweiligen Fachcommunity sollen unabhängig vom Standort ihrer Tätigkeit einen möglichst schnellen und direkten Zugriff auf Spezialliteratur und forschungsrelevante Informationen erhalten können.

    Wer ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)?

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine Einrichtung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Sie fördert auch Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme. Ziel ist dabei der Aufbau leistungsfähiger Informationsinfrastrukturen unter überregionalen Gesichtspunkten. Die Deutsche Forschungs­gemeinschaft  erhält ihre finanziellen Mittel nahezu vollständig aus der öffentlichen Hand. Weitere Informationen finden Sie unter www.dfg.de.

    Was ist eine FID-Lizenz?

    In der Regel ist eine FID-Lizenz eine Lizenz, die einer überregionalen Nutzerschaft zur Verfügung stehen soll. Im Gegensatz zu einer lokalen Lizenz/Campuslizenz sollen meist nicht sämtliche Angehörige einer bestimmten Einrichtung (z.B. einer Universität) auf das lizenzierte Produkt zugreifen können, sondern die Mitglieder einer vom Fachinformationsdienst (FID) definierten und überprüften Fachcommunity, die verteilt in Deutschland an unterschiedlichen wissenschaftlichen Einrichtungen sitzen können.

    Wer sind die FID-Nutzer?

    Jeder Fachinformationsdienst (FID) definiert eigenständig seine Fachcommunity. Je nach fachlicher Ausrichtung wird die Fachcommunity eines Fachinformationsdienstes unterschiedlich definiert (z.B. alle Angehörigen eines Instituts einer bestimmten Fachrichtung). Die Freischaltung und Überprüfung der Mitglieder liegt im Verantwortungsbereich jedes Fachinformationsdienstes. Das Kompetenzzentrum für Lizenzierung wird bei Verhandlungsbeginn entsprechende Informationen zu der FID-Nutzerschaft an die Anbieter weiterleiten.

    Was sind die „Grundsätze für den Erwerb von Publikationen im DFG-geförderten System der FID“?

    Diese Grundsätze legen wichtige Kriterien fest, die für die Erwerbung wissenschaftlicher Information im Rahmen eines Fachinformationsdienstes aus Mitteln der Deutsche Forschungsgemeinschaft erfüllt sein müssen. Für den Erwerb elektronischer Ressourcen gelten insbesondere folgende Anforderungen:

      • Überregionale Bereitstellung
      • Möglichkeit des lokalen Hosting und der Archivierung durch den Fachinformationsdienst
      • Möglichkeit zum Aufbau von Mehrwertdiensten wie Volltextindexierung oder Text- und Data Mining  

    Die vollständige Auflistung der Anforderungen für den Erwerb von Publikationen für Fachinformationsdienste findet sich hier.

    Wie wird die Authentifizierung und Autorisierung sichergestellt?

    Generell wird durch eine gesicherte Authentifizierung gewährleistet, dass nur die autorisierten Nutzer einer Fachcommunity auf die Ressourcen zugreifen können. Dafür wurde seitens des Kompetenzzentrums für Lizenzierung ein entsprechendes Electronic Resource Management aufgebaut. Aktuell erfolgt die Autorisierung anbieterseitig meist über die Freischaltung der IP-Adresse eines FID-spezifischen Proxy-Servers, der die Zugangssteuerung übernimmt. Die Nutzer registrieren sich dazu meist persönlich beim Fachinformationsdienst und müssen dabei die Zugehörigkeit zur Fachcommunity nachweisen. Danach erhalten sie persönliche Zugangsdaten, mit denen sie für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel ein Jahr), vermittelt über den Proxy, auf die Produkte des Fachinformationsdienstes zugreifen können (weitere Informationen finden Sie hier).

    Wie ist der Ablauf bei der Lizenzierung?

    Der Fachinformationsdienst wendet sich an das Kompetenzzentrum für Lizenzierung mit dem Auftrag, für bestimmte Produkte Lizenzen zu verhandeln. Das Kompetenzzentrum kontaktiert daraufhin die Anbieter mit Informationen zum Fachinformationsdienst und der Rolle des Kompetenzzentrums. Des Weiteren erhalten die Anbieter Angaben darüber, für welche Produkte und welchen Zeitraum eine FID-Lizenz gewünscht wird und wie der Nutzerkreis definiert ist. Nach den Verhandlungen wird der Anbieter gebeten, ein Offer Sheet für sein Angebot auszufüllen. Das Angebot wird an den Fachinformationsdienst weitergeleitet. Dieser entscheidet dann, ob er das Angebot annimmt. Nach Annahme des Angebots arbeitet das Kompetenzzentrum auf Wunsch des Fachinformationsdienstes mit dem Anbieter einen Lizenzvertrag auf Grundlage einer Musterlizenz aus. Dieser Lizenzvertrag wird dann von der Einrichtung, an der der Fachinformationsdienst angesiedelt ist, und dem Anbieter unterschrieben. Das Kompetenzzentrum verhandelt, es ist jedoch nicht Vertragspartner des Anbieters.

    Wie sieht die Musterlizenz aus?

    Das Kompetenzzentrum für Lizenzierung hat eine Musterlizenz ausgearbeitet, durch die alle Kriterien für den Erwerb einer FID-Lizenz abgedeckt sind.

    Was ist in der Musterlizenz mit „Third Parties“ gemeint?

    Third Parties können z.B. Verbünde oder Dienstleister sein, die seitens des Fachinformationsdienstes mit Dienstleistungen beauftragt werden (z.B. Text and Data Mining), die auf eine nicht-kommerzielle Nutzung ausgerichtet sind.

    Warum benötigt der Fachinformationsdienst die Inhaltsdaten?

    Archiv- und Hostingrechte sind ein integraler Bestandteil von FID-Lizenzen. In der Regel erfolgt der Zugriff auf die lizenzierten Inhalte über die Server der Anbieter. Wenn die Lizenz endet oder der Zugriff über den Verlagsserver nicht mehr möglich ist, müssen die Daten jedoch physisch ausgeliefert werden, damit der FID die Inhalte selbst hosten und archivieren bzw. Dritte/Third Parties (s.o.) damit beauftragen kann. Dabei behalten die im Lizenzvertrag festgelegten Zugangs- und Nutzungsbedingungen weiterhin ihre Geltung. Unabhängig davon ist es auch möglich, dass der FID die Daten zur Implementierung von Mehrwertdiensten benötigt (z.B. für den Aufbau eines Index oder Text and Data Mining). In diesem Fall sind die Daten auf Aufforderung ebenfalls vom Anbieter physisch auszuliefern.

    Wer unterschreibt den Lizenzvertrag?

    Der Lizenzvertrag wird durch die Einrichtung, an der der Fachinformationsdienst angesiedelt ist, unterschrieben. Diese bezahlt auch die Rechnung.

    Wer bezahlt die Rechnung?

    Die Rechnung wird durch die Einrichtung, an der der Fachinformationsdienst angesiedelt ist, bezahlt. Diese unterschreibt auch den Lizenzvertrag.

    Welche Informationen müssen auf der Rechnung stehen?

      • Fälligkeitsdatum (Due) bzw. Zahlungsziel
      • Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT ID number) beider Vertragspartner (Anbieter und FID)
      • klar definierter Lizenzzeitraum

    Die Abstimmung bezüglich der Rechnungslegung erfolgt zwischen der Einrichtung des Fachinformationsdienstes und dem Anbieter.

    Wie können die Anbieter Meta- und Inhaltsdaten liefern?

    Die Meta- und Inhaltsdaten können mittels einer FTP (File Transfer Protocol)-Server/Client-Verbindung übermittelt werden, dazu kann der FTP-Server des Kompetenzzentrums sowie der des Anbieters genutzt werden.

    Weitere Möglichkeiten zur Lieferung von Metadaten wären das Zusenden eines Speichermediums, z.B. einer DVD, oder die Bereitstellung der Daten zum Download auf einer Website.

    Die Metadaten und Inhaltsdaten sind in offenen standardisierten Formaten, möglichst XML/PDF und NLM/DTD, zu liefern.